Rainer Semet

Rückführungsgesetz und Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

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Rückführungsgesetz und Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

Seit Monaten drängt die Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag darauf, mit einer neuen Realpolitik mehr Ordnung in die Migration zu bekommen. Dazu gehören schnellere Rückführungen, erschwerte irreguläre Migration sowie die Senkung der Anreize.

Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Einigung erzielt, die viele unserer Vorschläge aufgreift.

Mit dem Rückführungsgesetz bringen wir das jetzt auf den Weg.

Es sollen mehr Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung erfolgen, die Abschiebung von Straftätern, Mitgliedern krimineller Vereinigungen und Schleusern soll erleichtert werden und Menschen kommen schneller und länger, statt wie bisher 10 Tage jetzt 28 Tage, in Ausreisegewahrsam. Außerdem wird das Auslesen von Mobiltelefonen zur Identitätsklärung erleichtert und die Befugnisse der Behörden bei der Durchsuchung von Gemeinschaftsunterkünften werden erweitert. Somit gibt es weniger Möglichkeiten für diejenigen, die nachweislich kein Recht haben zu bleiben, Verfahren zu verzögern. Darüber hinaus wollen wir Asylverfahren weiter beschleunigen und währenddessen keine Leistungen mehr auf Niveau des Bürgergelds gewähren.

Die Maßnahmen machen den Rechtsstaat durchsetzungsfähiger und fügen sich in die eingeleitete Migrationswende ein.

Wir haben dafür gesorgt, Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Dies beabsichtigen wir auch für andere Staaten. Denn Asylantragsteller aus diesen Ländern haben meist keinen Asylgrund, sie können nun schneller abgeschoben werden, was für die Kommunen eine spürbare Entlastung bringt. Ebenso wollen wir effektivere Rückführungen durch Abkommen mit Drittstaaten erreichen. Dennoch kommen noch immer zu viele Menschen ohne Bleibeperspektive in die EU, dies erfordert einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen. Wir befürworten die Durchführung von Asylverfahren an der EU-Außengrenze und setzen uns dafür ein, dass auch Asylverfahren in Drittstaaten möglich werden. Doch auch die Bundesländer sind gefragt. Sie haben zugesichert, bundesweit digitale Bezahlkarten anstelle von Bargeldauszahlungen für Asylbewerber einzuführen. Das muss schnell kommen.

Auch die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts orientiert sich an dem Ziel der Förderung regulärer Migration in den Arbeitsmarkt und der Reduzierung irregulärer Migration in die Sozialsysteme.

Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sorgen wir dafür, dass keinen deutschen Pass bekommen kann, wer die Werte des Grundgesetzes nicht teilt, wer antisemitisch, fremdenfeindlich oder auf andere Weise menschenverachtend handelt. Die Prüfungen vor der Einbürgerung, ob derart motivierte Straftaten oder auch Bagatelldelikte wie antisemitische Beleidigungen begangen wurden, werden verbessert. Außerdem kann nicht eingebürgert werden, wer seinen Lebensunterhalt nicht stemmen kann. Dieses Kriterium legen auch viele andere Einwanderungsländer erfolgreich an.

Wer unsere Werte teilt und etwas leisten will, ist herzlich willkommen. So ist die deutsche Staatsbürgerschaft Krönung gelungener Integration und das richtige Signal, dass sich Fleiß auszahlt.

Wir brauchen schnellstmöglich ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsgesetz, das beispielsweise mit dem Erwerbseinkommen einen klaren Rahmen setzt, aber ebenso klare Grenzen, wie durch den Wertekompass, zieht. Dieses Staatsangehörigkeitsgesetz muss zugleich zu einem modernen und weltoffenen Land passen und sich bei Fristen und ähnlichem an Vorbildern erfolgreicher Einwanderungsländer wie Kanada orientieren.