Rainer Semet

Migration und Leistungsprinzip

Migration ist das Thema, das derzeit in aller Munde ist und worüber wohl am meisten diskutiert wird. Deshalb möchte ich nun hier einmal meine Position zum Thema Migration erläutern. Der Krieg in Israel wird die Situation im Nahen Osten und die Migrationsbewegungen sicherlich nicht positiv beeinflussen.

Wir Freien Demokraten möchten die reguläre Migration in den Arbeitsmarkt vorantreiben und die irreguläre Migration stoppen. Niemand soll mehr Leib und Leben riskieren, um in Deutschland Asyl beantragen zu müssen. Vor allem und insbesondere, wenn dieser Asylantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. 

In der Bundesregierung möchten wir beschleunigte Rückführungsverfahren durch die Erweiterung der sicheren Herkunftsländer um die Maghreb-Staaten durchsetzen. Georgien und Moldau wurden bereits auch durch unseren Einfluss erfolgreich zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Dies wird Abschiebungen in diese Länder vereinfachen. 

Ergänzend sind langfristige Migrationsabkommen beziehungsweise Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten zur Erleichterung der Gewinnung von Fachkräften sowie der Rückführung abgelehnter Asylbewerber erstrebenswert. Außerdem setze ich auf die Verringerung von Pull-Faktoren durch Sach- statt Geldleistungen, wie beispielsweise eine bundesweite Bezahlkarte. Damit soll der tägliche Lebensbedarf gedeckt und gleichzeitig Überweisungen in die Herkunftsländer verhindert werden. 

Jüngst hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr hierzu den Bundesländern ein Ultimatum zur Einwilligung bis zum 06. November 2023 gestellt, denn bisher gibt es nur in Bayern konkrete Pläne bezüglich solch einer Bezahlkarte. Es muss endlich etwas umgesetzt werden! Darüber hinaus lässt Bundesfinanzminister Christian Lindner das sogenannte „Fiscal blocking“ prüfen. Dabei geht es um die technische Blockade von Überweisungen der Flüchtlinge in ihre Heimatländer.

Weiterhin stehe ich für den Schutz der EU-Außengrenzen. Es sollen direkt betroffene Staaten wie Italien und Griechenland bei der Überwachung der Grenzen im Mittelmeer unterstützt werden, Flüchtlingslager an den EU-Außengrenzen sollen eingerichtet werden und die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX sollte perspektivisch auch die Seenotrettung im Mittelmeer sowie die Ausschiffung der Geretteten in sichere Drittstaaten mit Migrationsabkommen übernehmen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner bringt es auf den Punkt: 
„Wir machen es denen zu schwer zu kommen, die wir als Arbeitskräfte brauchen. Und wir machen es denen zu leicht zu bleiben, die von unserem Sozialstaat profitieren wollen.“ Weiter führt er aus, Deutschland sei „ein weltoffenes Land, das qualifizierte Einwanderung braucht und humanitäre Verantwortung für bedrohte Menschen übernimmt. Das findet nur gesellschaftliche Akzeptanz, wenn zugleich irreguläre Einwanderung gedämmt wird.“ 
Viel zu lange ist nichts passiert.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2012, dass die damaligen, viel geringeren Asylleistungen verfassungswidrig seien. Dies wurde mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Menschenwürde und mit dem Sozialstaatsprinzip begründet. 
Daraus geht ein Menschenrecht auf ein Existenzminimum hervor. Dieses ist auch auf Asylbewerber während ihres Asylverfahrens und sogar nach einer Ablehnung des Asylantrags übertragbar.
Da zurzeit viele in Deutschland ansässigen Flüchtlinge finanzielle Mittel in ihre Herkunftsländer überweisen, scheinen nach unserer Ansicht die Leistungen über das benötigte Existenzminimum hinauszugehen. Hier ist demnach eine Gesetzesänderung dringend notwendig.

Ich fordere deshalb ein Leistungsprinzip in der Migrationspolitik.

Wer wegen der Arbeit nach Deutschland kommt, soll schnellstmöglich einen passenden Arbeitsplatz bekommen und dafür auch fair belohnt werden. Wer nur nach Deutschland kommt, um sich von unserem Sozialsystem absichern zu lassen und nichts zu unserem Gemeinwesen beitragen will, darf keine Zukunft in unserem Land haben.