Demonstrationen gegen rechts - die Debatte um ein Parteiverbot
In diesen Zeiten gilt es, gemeinsam für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und klare Kante gegen rechten Extremismus zu zeigen. Dafür sind die vielen Demonstrationen gegen Rechts genau das richtige Signal. Die AfD ist zu Recht bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden. Diese Partei ist eine Bedrohung für unser Land, der wir uns als wehrhafte Demokratie entgegenstellen müssen.
Ein Verbotsverfahren, das in Art. 21 Abs. 2 GG und in §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt ist, ist allerdings in Deutschland aus guten Gründen an hohe Anforderungen geknüpft.
Daher müsste ein Solches, für das Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung antragsberechtigt sind, gründlich geprüft und rechtlich abgesichert werden. Denn damit das Verfahren begründet ist, muss die Partei nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Jedoch sind die verfahrensrechtlichen sowie die materiell-rechtl. Hürden dieses Verfahrens ziemlich anspruchsvoll, da dies Ausdruck der bedeutenden Rolle, die politischen Parteien im Staatswesen zukommt, ist. Außerdem ist während des gesamten Verfahrens eine Zweidrittelmehrheit des Senates des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Zusätzlich würde ein solches Verbotsverfahren mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen und könnte erst nach den Landtagswahlen im Osten entschieden werden. Ein Scheitern würde der AfD nur nutzen, sich in der Opferrolle zu inszenieren. Weiterhin könnte ein solcher Antrag als Eigeständnis, dass die AfD im politischen Wettstreit nicht zu schlagen sei, verstanden werden. Und ein Parteiverbot löst nicht die Probleme der Wählerinnen und Wähler, Ihre Unzufriedenheit bleibt bestehen.
Wenn ein solches Verbotsverfahren gründlich geprüft und rechtlich abgesichert wäre, bringt es die Chance mit sich, dass die Abgeordneten der AfD ihr Mandat verlieren und die AfD damit kein Teil des Parlaments mehr wäre. Außerdem müssten die sorgfältig aufgebauten Parteistrukturen sowie -organisationen aufgelöst werden und die Neugründung einer selben Partei unter anderem Namen würde untersagt werden. Alternativen zum Parteiverbot können der Ausschluss von der Parteienfinanzierung gemäß Art. 21 Abs. 3 GG oder die Verwirkung von Grundrechten gemäß Art. 18 GG sein.
Doch am wichtigsten ist es, die rechtsextremen Strömungen und Verbindungen der Partei ganz genau im Blick zu behalten und die rechtsextremen Kräfte aus der politischen Arena zu verdrängen. Dabei gilt es besonders, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung einzugehen. Über einen Antrag zum Parteiverbot muss genauestens abgewogen werden.