Rainer Semet

Das 10 Punkte Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Neben den aktuellen Maßnahmen im Zuge des Krieges in der Ukraine, konnten die Bundesregierung spürbare Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land beschließen. Viele davon tragen eine liberale Handschrift und beweisen, dass eine FDP-Regierungsbeteiligung einen Unterschied für die Lebenswirklichkeit vieler Menschen macht. Die zuletzt stark gestiegenen Kosten belasten nicht nur die unteren Einkommensschichten. Als FDP haben wir daher gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern ein Maßnahmenpaket mit 10 Punkten beschlossen, welches die Menschen deutlich entlastet.

1. Abschaffung EEG-Umlage

Angesichts der gestiegenen Strompreise für private Haushalte und Unternehmen wird bereits zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage abgeschafft. Hierdurch sollen die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben.

 

2. Erhöhung Arbeitnehmerpauschalbetrag

Rückwirkend ab dem 01.12.2022 wird der Arbeitnehmerpauschalbetrag bei der Einkommenssteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich entlastet werden.

 

3. Erhöhung Grundfreibetrag

Rückwirkend wird ab dem 01.12.2022 der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben, sodass eine steuerliche Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt.

 

4. Anhebung der Fernpendlerpauschale

Angesichts der gestiegenen Preise für Diesel und Benzin, wird die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie vorgezogen, wodurch Pendler stärker unterstützt werden. Sie beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent.

 

5. Einführung Corona Zuschuss

Erwachsende Beziehende von existenzsichernden Leistungen werden mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Davon profitieren insbesondere diejenigen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.

 

6. Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder

Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder wird zum 1. Juli 2022 umgesetzt. Er soll in Höhe von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.

 

7. Erhöhung des Mindestlohns

Auf Drängen der Koalitionspartner von SPD und Grünen wurde die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro durch das Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzesentwurf wird zeitnah in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem beschlossen.

 

8. Beschluss Corona-Hilfe-Paket

Zur Entlastung von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie wurde das vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das im Wesentlichen folgende steuererleichternde Maßnahmen enthält:

Erweiterte Verlustrechnung für Betriebe, Verlängerung der degressiven Abschreibung, Verlängerung der Home-Office-Pauschale, Steuerbefreiung bei Zuschüssen für das Kurzarbeitergeld, Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus, Verlängerung der Abgabe für die Steuererklärungen von 2020, 2021 und 2022.

 

9. Verlängerung Kurzarbeitergeld

Die bis zum 31. März 2022 auslaufenden Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

 

10. Heizkostenzuschuss

Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen, zu welchem ich im Bundestag gesprochen haben, wird zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Empfänger von Wohngeld erhalten 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 115 Euro pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.